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Arbeitsschutzrecht: Das ändert sich in 2021


Arbeitsschutzrecht: Das ändert sich in 2021

Das Jahr 2021 hat einige Änderungen im Arbeitsschutz mit sich gebracht, die Sie kennen sollten. Ob Förderprogramme oder die Anerkennung von Berufskrankheiten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Aktualisierungen zusammengefasst.

Trotz Krankheit arbeiten?
Mitarbeiter, bei denen der Verdacht einer Berufskrankheit besteht, sind seit 2021 nicht mehr gezwungen, ihre Arbeit aufzugeben, damit die Krankheit später als Berufskrankheit anerkannt wird. Dies betrifft insbesondere Krankheiten, die für Handwerksberufe relevant sind: Erkrankungen der Atemwege, Hautreizungen und Durchblutungsstörungen.
Der Vorteil für Betriebe: Planungssicherheit. Betroffene Kollegen fallen nicht mehr tagelang aus.

Das Weiterarbeiten trotz Krankheit ist jetzt also rechtlich möglich, sollte dem erkrankten Mitarbeiter aber möglichst durch die richtige Arbeitsschutzausrüstung erleichtert werden. In produzierenden Betrieben können zum Beispiel ergonomische Arbeitsstühle zur zeitweisen Entspannung sinnvoll sein.

Kennen Sie schon unseren FORMAT Arbeitsstuhl?


Mitarbeiter haben Mitwirkungspflicht
Bei dem Verdacht auf eine beruflich bedingte Erkrankung, wie Gelenk- oder Wirbelsäulenschäden, muss der Mitarbeiter künftig an Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilnehmen. Diese Maßnahmen sind verpflichtend.
 
Damit diese Wirbelsäulenschäden gar nicht erst entstehen, lohnt sich etwa bei Montagearbeiten der Wechsel von einer Werkzeugtasche zum ergonomischen Werkzeugrucksack. Der belastet den Rücken erheblich weniger.


Einfachere Rückverfolgung von Expositionsdaten an gefährlichen Arbeitsplätzen
Ab sofort müssen Unfallversicherer alle Daten zu Arbeitsplätzen mit Gefahrstoffbelastungen in ihren Unterlagen festhalten. Das hört sich zunächst nach mehr Arbeit an, bedeutet aber eine erhebliche Erleichterung der rückwirkenden Dokumentationspflicht. Denn insbesondere bei Krebserkrankungen, die durch Gefahrstoffe ausgelöst wurden, müssen die Dokumentationen viele Jahre lang zurückverfolgt werden können. Für kleine Betriebe ist diese Rückverfolgung oft eine enorme Herausforderung.
 
Die Dokumentation sollte heutzutage bestenfalls digital erfolgen. Hier helfen touchfähige Montagehandschuhe wie der FORMAT MechanicTouch, um die Dokumentation so effizient wie möglich in den Arbeitsalltag zu integrieren.


Arbeitsstättenverordnung: Bestandsschutz läuft aus
Die Verordnung legt die baulichen Mindestanforderungen für Arbeitsräume in Gebäuden und Arbeitsplätzen im Freien fest – sofern sie auf dem Betriebsgelände sind. Dabei geht es vor allem um Fluchtwege, Belüftung und Brandschutz. In den Jahren 2004 bis 2016 wurde die ArbStättV bereits entsprechend verschärft, die darin festgehaltenen Übergangsvorschriften sind zum Jahresende 2020 aber ausgelaufen.
 

Was heißt das genau für die Betriebe?
Seit dem 1. Januar 2021 müssen auch alle „Alt-Arbeitsstätten“, die seit 1996 nicht mehr umgebaut oder renoviert wurden, alle Bau-Vorgaben erfüllen. Wenn das auf Ihren Betrieb zutrifft, etwa weil bauliche Anforderungen einfach nicht umgesetzt werden können, dann sollten Sie sich dringend um eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Länderbehörde kümmern.

 


Änderungen im DGUV Regelwerk
Folgende Arbeitsschutz-Aktualisierungen und Förderprogramme sind für das Handwerk besonders interessant:
 
Finanzielle Prämien für Sicherheit auf dem Bau
Seit 2021 erhalten Mitgliedsbetriebe der BG Bau bis zu 10.000 Euro Prämie, wenn sie in sichere Arbeitsmittel und -Ausstattung investieren. Es werden unter anderem auch Anschaffungskosten für bestimmte Materialien übernommen, zum Beispiel für Absturzprävention. Hier gilt eine Subventionierung von bis zu 50 Prozent. Auch für bestimmte Leitertypen, Hubarbeitsbühnen oder Leicht-Gerüste gibt es ein neues Fördermodell. Die Finanzierung ist unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrags und kommt somit besonders kleinen Betrieben zugute.
Hier gibt es dazu weitere Informationen – es lohnt sich.
 

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Für Kälteerzeuger und nicht-halogenierte Kältemittel können seit 2021 Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Neu ist auch die Förderung von Anlagen im kleinsten Leistungsbereich. Hilfreich ist hier der Online-Förderrechner, der die Höhe der staatlichen Zuschüsse ermittelt.
 

Elektronische Schutzausrüstung
Wenn bei elektrotechnischen Arbeiten die Gefahr von Störlichtbögen besteht, müssen Elektrofachkräfte ab sofort Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, um bei Unfällen versichert zu sein. Dies können zum Beispiel ESD-stromundurchlässige Schuhe oder Handschuhe sein. Wie man dabei vorgeht und was das für die Wahl von PSAgS bedeutet erläutert die DGUV auf ihrer Website.
 

Neues Portal der BAuA hilft bei der Substitution gefährlicher Stoffe
Jeder Betrieb, in dem mit krebserzeugenden oder hochentzündlichen Gefahrstoffen hantiert wird, muss ab 2021 prüfen, ob diese Gefahrstoffe ersetzbar sind. Wie das genau aussehen kann, erklärt die neue Datenbank SUBSPORTplus der BAuA. Das Portal zeigt bereits über 400 Substitutions-Beispiele und ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.
 

Kuppelunfälle
Unfälle beim Kuppeln von Anhängern enden meist mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen. Die Ursachen sind aber meist kein technisches Versagen. Oft handelt es sich dabei um reine Verhaltensfehler. Die DGUV Information 214-080 „Kuppeln – aber sicher“ wurde grundlegend überarbeitet. Ob Bolzenkuppeln, Gelenkdeichseln oder das richtige Einweisen – wer mit Nutzfahrzeugen und Anhängern zu tun hat, sollte sich hier mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Außerdem kann PSA-Kleidung, wie unsere Warnschutz-Regenjacke Whistler, beim Einweisen unter schlechten Sichtbedingungen durch Regen oder Nebel Unfälle vorbeugen.
Vor allem bei längerem Sitzen ist der FORMAT Arbeitsstuhl durch sein komfortables Polster besonders angenehm und rückenfreundlich.


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